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Info zu Gutscheinen, "Corona-Bonus" und steuerlichen Maßnahmen zum Jahresende

Kurze allgemeine Informationen vorm Jahresende


Liebe Kunden!


Sehr kurzfristig hat das Parlament nun doch noch den Corona-Bonus für DienstnehmerInnen am Freitag, den 17.12.2021 beschlossen. Gleichzeitig müssen wir aber mitteilen, dass eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % nicht beschlossen wurde, d.h. per 31.12.2021 wird dieser planmäßig auslaufen und die „alten“ Sätze wieder gelten! (siehe dazu eigene News-Eintragung)


* Corona-Bonus für DienstnehmerInnen: Was bis jetzt dazu bekannt ist, gleicht den Regelungen aus dem Vorjahr: Zulagen und Bonuszahlungen, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2021 mit Auszahlung bis 15.02.2022 bis zu € 3.000,– steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Belohnungen, die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind daher nicht steuerfrei! Nähere Details sind noch nicht bekannt, wir gehen aber davon aus, dass die Regelung gänzlich jener von 2020 entsprechend wird. Details zur 2020er-Regelung siehe auch Website WKO: https://www.wko.at/service/steuern/lohnverrechnung-aenderungen-covid-19.html * Gutscheine für DienstnehmerInnen („Weihnachtsgutscheine“): Wenn im Kalenderjahr 2021 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von 365 EUR nicht (zB wenn wegen COVID-19 keine Weihnachtsfeier stattfinden konnte), können zusätzlich sogenannte "Weihnachtsgutscheine" bis zu einer Höhe von 365 EUR steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden. Bei einer teilweisen Ausnützung, bleibt die Differenz auf 365 EUR für Weihnachtsgutscheine übrig. Details (auch hier zur 2020er Regelung, weil diese gilt) siehe auch Website BMF: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html * Ermäßigter Umsatzsteuersatz 5 % - Auslauf per 31.12.2021: Weil es bisher keinen Beschluss im Parlamant für eine Verlängerung gibt, läuft der ermäßigte Umsatzsteuersatz iHv 5 % planmäßig mit 31.12.2021 aus. Es gelten damit ab 1.1.2022 wieder die „alten“ Umsatzsteuersätze! Betreffend der Umstellung der Umsatzsteuersätze siehe unseren eigenen News-Eintrag ("Toleranzregelung")!

* Registrierkassen - Jahresbeleg-Prüfung: Wie bereits in den Vorjahren, bitte wieder an die Prüfung des Jahresbeleges von der Registrierkassa denken. Die Prüfung bzw. Übermittlung des Jahresbeleges (= in der Regel der Monatsabschluss Dezember) an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch uns erfolgt. Bitte bei Rückfragen an eure Sachbearbeiterin wenden! Details siehe auch Website WKO: https://www.wko.at/service/steuern/pruefung-jahresbeleg-registrierkasse.html

Unter dem folgenden LINK gibt es eine Auflistung der steuerlichen Maßnahmen zum Jahreswechsel von der WKO: https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-massnahmen-zum-jahreswechsel.html


Ihr Michael Dullnig, samt Team

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