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Kopie von Gewinnfreibetrag 2026 optimal nutzen

  • 1. März
  • 2 Min. Lesezeit

Steuervorteile durch rechtzeitige Planung sichern


Erwarten Sie für das Jahr 2026 einen Gewinn von mehr als 33.000 EUR? Dann sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen oder bestimmte Wertpapiere sinnvoll sind. So können Sie den Gewinnfreibetrag (GFB) optimal ausschöpfen und Ihre Einkommensteuerbelastung reduzieren.


Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu – unabhängig davon, ob der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird.

Er besteht aus zwei Komponenten:

1. Grundfreibetrag

  • 15 % vom Gewinn bis 33.000 EUR

  • Maximal 4.950 EUR

  • Wird automatisch berücksichtigt

  • Keine Investition erforderlich

2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Übersteigt der Gewinn 33.000 EUR, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % geltend gemacht werden.

Voraussetzung: Es müssen begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.


Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Zum begünstigten Anlagevermögen zählen insbesondere:

  • Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter

  • Gebäude- und Mieterinvestitionen

  • Bestimmte begünstigte Wertpapiere

Wichtig ist:

  • Das Wirtschaftsgut muss im Anlageverzeichnis ausgewiesen werden

  • Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer muss mindestens vier Jahre betragen

Nicht begünstigt sind unter anderem:

  • PKW und Kombis (Ausnahme: gewerbliche Personenbeförderung)

  • Luftfahrzeuge

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Gebrauchte Anlagegüter


Gewinnfreibetrag bei Wertpapieren

Auch bestimmte Wertpapiere können zur Nutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden, insbesondere solche, die zur Deckung von Personalrückstellungen geeignet sind.

Eine rechtzeitige Abstimmung mit Ihrer Bank oder Ihrer steuerlichen Beratung ist hier besonders empfehlenswert.


Besonderheit bei Pauschalierung

Wird der Gewinn pauschal ermittelt, steht zwar der Grundfreibetrag automatisch zu – ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann jedoch nicht zusätzlich geltend gemacht werden.


Staffelung und Höchstbetrag

Ab einem Gewinn von 178.000 EUR reduziert sich der Gewinnfreibetrag stufenweise.

Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt 46.400 EUR und wird bei einem Gewinn von 583.000 EUR erreicht.


Unser Praxistipp

Um den Gewinnfreibetrag optimal auszunutzen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Prognoserechnung. So können Investitionen gezielt geplant und steuerliche Vorteile bestmöglich genutzt werden.



Herzliche Grüße

Ihre Steuerberatungskanzlei

01.03.2026


 
 
 

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