top of page

Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen: Was sich für Unternehmen und Private ändert

  • 5. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 hat den parlamentarischen Prozess abgeschlossen. Nach dem Beschluss im Nationalrat und dem Verzicht auf einen Einspruch durch den Bundesrat wurde das Gesetzespaket am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 62/2026) kundgemacht. Der Großteil der Regelungen ist mit 30. Juli 2026 in Kraft getreten, wobei einzelne Maßnahmen gestaffelt über die kommenden Jahre greifen.

Nachfolgend fassen wir die wichtigsten steuerlichen und finanziellen Neuerungen für Sie zusammen.


1. Gesetzgeberischer Ablauf im Zeitstrahl

  • 08. Juli 2026 – Nationalratsbeschluss: Der Nationalrat verabschiedete das Gesetz mit feinen Detailanpassungen (u. a. bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschafterverrechnungskonten).

  • 16. Juli 2026 – Bundesrat: Die Länderkammer verzichtete auf das Einspruchsrecht.

  • 29. Juli 2026 – Kundmachung: Offizielle Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 62/2026).

  • 30. Juli 2026 – Inkrafttreten: Das Kernpaket tritt in Kraft.


2. Die Kernthemen & steuerlichen Neuerungen


Unternehmenssteuern & Körperschaftsteuer (KöSt)

  • Progressive KöSt ab 2028: Für Jahresgewinne, die den Betrag von 1 Mio. Euro übersteigen, kommt ab dem Jahr 2028 ein erhöhter Körperschaftsteuersatz von 24 % zur Anwendung. Gewinne unter dieser Grenze bleiben beim regulären Steuersatz.

  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (GFB): Der investitionsbedingte GFB wird vorübergehend strikter auf physische Realinvestitionen beschränkt; Wertpapiere sind temporär ausgenommen.

  • Verrechnungskonten: Für Gesellschafterverrechnungskonten wurden im Finanzausschuss präzisierte Beurteilungsregeln verankert.


Immobilien & Vermögen

  • Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei Altvermögen: Ab dem Jahr 2027 werden die pauschalen Anschaffungskosten bei Altgrundstücken reduziert. Rechnerisch führt dies zu einer Anhebung der effektiven ImmoESt-Belastung auf 6 %.

    • Praxistipp: Geplante Immobilienverkäufe im Altbestand sollten rechtzeitig im Hinblick auf den Stichtag 1. Jänner 2027 geprüft werden.


Neue Abgaben & Entfall von Pauschalen

  • Paketsteuer: Einführung einer Abgabe in Höhe von 2,00 Euro pro zugestelltem Paket(schrittweise Umsetzung, voraussichtlicher Beginn ab Oktober 2026).

  • Streichung von Pauschalen: Die Telearbeits- (Homeoffice-) sowie die Arbeitsplatzpauschale wurden ersatzlos gestrichen.


Pensions- & Sozialrecht

  • Pensionsanpassung: Erweiterung der Höchstbeitragsgrundlage sowie eine Dämpfung der Wertsicherung bei höheren Pensionen.

  • Familienleistungen: Die automatische Valorisierung bestimmter Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge wird bis inklusive 2028 ausgesetzt.


Was bedeutet das für Sie?

Das Gesetz bringt eine Reihe von Fristen und Anpassungsnotwendigkeiten mit sich. Insbesondere im Bereich von Investitionsentscheidungen, Immobilienübertragungen und der Kanzleiorganisation empfiehlt sich eine vorausschauende Planung.


Michael Dullnig

Stand: 05.08.2026




 
 
 

Kommentare


bottom of page