Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel: Beschluss offiziell kundgemacht
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Die angekündigte Steuersenkung für ausgewählte Lebensmittel in Österreich hat die gesetzlichen Hürden final genommen. Nach den Beschlüssen im Plenum des Nationalrates (21.05.2026) und des Bundesrates (03.06.2026) wurde die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1994) am 10. Juni 2026 offiziell im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 37/2026) kundgemacht.
Damit ist es fix: Ab dem 1. Juli 2026 sinkt der Umsatzsteuersatz für bestimmte Grundnahrungsmittel auf 4,9 %.
Handlungsbedarf für betroffene Betriebe
Für Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel, in der Produktion sowie im Vertrieb dieser Warengruppen bedeutet diese Gesetzesänderung eine kurzfristige Umstellungsphase. Pünktlich zum Stichtag am 1. Juli müssen folgende Bereiche angepasst sein:
Registrierkassen & Abrechnungssysteme: Technische Implementierung des neuen Steuersatzes von 4,9 %.
Fakturierung: Korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen ab dem Lieferdatum 01.07.2026.
Preisauszeichnung: Anpassung der Endverbraucherpreise im Handel.
Wichtig für die Praxis: Da die Reduzierung nur für ausgewählte Grundnahrungsmittel gilt, ist eine exakte Warenabgrenzung in den Stammdaten der Kassensysteme zwingend erforderlich, um steuerliche Fehlbuchungen zu vermeiden.
Fazit
Die Umsetzung in der Praxis wirft oft Detailfragen auf – insbesondere bezüglich der genauen Definition, welche Produkte unter die neue 4,9 %-Regelung fallen. Eine rechtzeitige Vorbereitung der Buchhaltung und Kassenführung sichert Unternehmen hier gegen nachträgliche Korrekturen ab.
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Unser Originalbeitrag zur Umsatzsteuersenkung: hier klicken
Michael Dullnig
Stand: 22.06.2026




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