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Mitarbeiterprämie 2026

  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss steht die Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie für das zweite Halbjahr 2026 im Raum. Nach dem aktuellen Begutachtungsentwurf sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zwischen Juli und Dezember 2026 zusätzliche Zulagen oder Bonuszahlungen von bis zu 500 Euro steuerfrei gewähren können.


Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. In der Praxis bedeutet dies, dass die Zahlung in einem Kollektivvertrag vorgesehen sein oder auf einer entsprechend ermächtigten Betriebsvereinbarung basieren muss. Auch in Branchen ohne kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband können entsprechende Regelungen getroffen werden.


Nicht begünstigt sind hingegen Branchen, in denen zwar ein Arbeitgeberverband besteht, jedoch kein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder dieser keine Regelungen zur Mitarbeiterprämie enthält. In diesen Fällen kann die steuerliche Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden.




Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit die Mitarbeiterprämie steuerfrei bleibt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Zahlung muss zusätzlich zum bisherigen Entgelt erfolgen und darf keine bereits bestehende Vergütung ersetzen.

  • Die Prämie darf üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein.

  • Die Zahlung erhöht das Jahressechstel nicht und wird auch nicht darauf angerechnet.

  • Pro Arbeitnehmer sind bis zu 500 Euro steuerfrei.


Zusammenspiel mit der Gewinnbeteiligung

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn im Jahr 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung ausbezahlt wird. In diesem Fall gilt eine gemeinsame Höchstgrenze von 3.000 Euro pro Kalenderjahr.

Übersteigen die steuerfrei behandelte Mitarbeiterprämie den Betrag von 500 Euro oder Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung gemeinsam den Betrag von 3.000 Euro, kommt es zu einer verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung.


Was passiert bei höheren Zahlungen?

Soweit Bonuszahlungen oder Zulagen die steuerlichen Begünstigungsgrenzen überschreiten oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind die betreffenden Beträge nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Vorschriften zu versteuern.


Fazit

Die geplante Mitarbeiterprämie 2026 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit einer steuerfreien Zusatzleistung von bis zu 500 Euro zu belohnen. Ob die Begünstigung tatsächlich genutzt werden kann, hängt jedoch maßgeblich von den kollektivvertraglichen bzw. betrieblichen Rahmenbedingungen ab. Da es sich derzeit noch um einen Begutachtungsentwurf handelt, bleibt die endgültige Beschlussfassung abzuwarten. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung daher aufmerksam verfolgen.


Michael Dullnig

04.06.2026

 
 
 

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