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Budgetbegleitgesetz 2027-2028: Was sich für Unternehmer und Arbeitgeber ändert

  • 9. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat das weitreichende Gesetzespaket zum Budgetbegleitgesetz (BBG) 2027–2028 vorgelegt. Um die budgetäre Konsolidierung voranzutreiben, bringt das Paket tiefgreifende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen mit sich. Für Unternehmen, HR-Abteilungen und die Personalverrechnung besteht teils akuter Handlungsbedarf.


1. Änderungen bei Unternehmen & Steuern

Progressive Körperschaftsteuer (KöSt) ab 2028

Das Ende des einheitlichen linearen KöSt-Satzes von 23 % kommt mit dem Jahr 2028. Ab dann wird der Tarif für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) progressiv ausgestaltet:

  • Gewinnanteile bis 1 Mio. Euro: weiterhin 23 %

  • Gewinnanteile über 1 Mio. Euro: Erhöhung auf 24 %

Hinweis für Unternehmensgruppen: Die Progression kommt nicht pro Gruppenmitglied, sondern ausschließlich auf Ebene des Gruppenträgers zur Anwendung.


Immobilienertragsteuer: Altvermögen wird teurer

Wer Grundstücke oder Immobilien veräußert, die als Altvermögen gelten (Anschaffung i.d.R. vor dem 1.4.2002), muss ab dem 1. Jänner 2027 mit einer höheren Steuerbelastung rechnen, da die pauschalen Anschaffungskosten abgesenkt werden:

  • Im Regelfall: Absenkung von 86 % auf 80 % (die effektive Steuerbelastung steigt damit von 4,2 % auf 6,0 % des Erlöses).

  • Im Umwidmungsfall: Absenkung von 40 % auf 30 % (die effektive Steuerbelastung steigt von 18 % auf 21 % des Erlöses).



Neue Paketsteuer für den Online-Handel

Große Versandhändler mit einem Vorjahresumsatz von über 100 Mio. Euro in Österreich müssen ab 2027 eine Steuer von 2,00 Euro pro Paketzustellung an inländische Konsumenten entrichten.

2. Beschäftigung & Personalverrechnung

Sachbezug für E-Dienstwagen kommt ab 2027

Die Ära der komplett steuer- und abgabenfreien Privatnutzung von Elektro-Dienstfahrzeugen endet am 31. Dezember 2026. Ab 2027 fällt ein reduzierter Sachbezug an (jeweils gedeckelt bis zur Luxustangente von 48.000 Euro):

  • Ab 1.1.2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 Euro/Monat)

  • Ab 1.1.2028: Erhöhung auf 0,625 % der Anschaffungskosten (maximal 300 Euro/Monat)


Wegfall der Homeoffice-Pauschale

Die abgabenfreie Auszahlung des Telearbeits- bzw. Homeoffice-Pauschales (bisher bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr) wird per 1. Jänner 2027 ersatzlos gestrichen.


Geringfügige Beschäftigung wird teurer

Um den Trend zu Kleinstbeschäftigungen einzudämmen, wird die Dienstgeberabgabe (DGA) für geringfügig Beschäftigte schrittweise von 19,4 % auf 23,0 % angehoben. Zudem wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bis Ende 2027 bei 551,10 Euro eingefroren.

Außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Gutverdiener und Arbeitgeber werden in der Sozialversicherung stärker zur Kasse gebeten. Zusätzlich zur regulären jährlichen Aufwertung steigt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage:

  • 2027: um zusätzliche 150 Euro pro Monat

  • 2028: um weitere zusätzliche 50 Euro pro Monat


3. Familie & Sozialleistungen

Im Jahr 2028 wird die automatische jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) für wichtige Familien- und Sozialleistungen (u.a. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Mehrkindzuschlag) ausgesetzt. Zudem gelten ab 2027 geänderte Aufteilungsschlüssel beim Familienbonus Plus.


Unser Tipp für Sie:

Aufgrund der sinkenden Pauschalen bei der Immobilienertragsteuer ab 2027 sollten geplante Verkäufe von Altbauten/Altgrundstücken – sofern wirtschaftlich sinnvoll – nach Möglichkeit noch im Jahr 2026 abgewickelt werden. Auch die HR-Budgets und Dienstwagenregelungen für E-Autos sollten vorausschauend kalkuliert werden.


Michael Dullnig

Stand: 07.07.2026




 
 
 

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