top of page

Mehr Haftung bei Bauleistungen ab 2026

  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Auftraggeber tragen höheres Risiko bei Lohnabgaben


Ab 2026 wird die Haftung für Auftraggeber im Baubereich deutlich verschärft. Betroffen sind sowohl Abgaben an das Finanzamt als auch Beiträge an die Krankenversicherungsträger.

Die Haftungssätze wurden bei Arbeitskräfteüberlassung insgesamt von bisher 25 % auf 40 % erhöht.


Wann greift die Haftung?

Die Haftung betrifft Fälle, in denen ein Unternehmen Bauleistungen an ein anderes Unternehmen weitergibt – ganz oder teilweise (z. B. durch Subunternehmer oder Arbeitskräfteüberlassung).

In diesen Fällen haftet das beauftragende Unternehmen für bestimmte Abgaben, wenn das ausführende Unternehmen diese nicht ordnungsgemäß abführt.


Wie hoch ist die Haftung?

1. Lohnabhängige Abgaben (Finanzamt)

Das Auftraggeber-Unternehmen haftet für:

  • bis zu 5 % des Werklohns,

  • bei Arbeitskräfteüberlassung bis zu 8 % des Werklohns.

2. Beiträge zur Krankenversicherung

Zusätzlich haftet der Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen:

  • bis zu 20 % des Werklohns,

  • bei Arbeitskräfteüberlassung bis zu 32 % des Werklohns.

Gesamthaftung

Damit ergibt sich:

  • bei normalen Bauleistungen eine mögliche Haftung von insgesamt 25 % (5 % + 20 %)

  • bei Arbeitskräfteüberlassung eine mögliche Haftung von insgesamt 40 % (8 % + 32 %)


Wie kann man die Haftung vermeiden?

Die Haftung entfällt, wenn:

  1. Das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlung in der HFU-Gesamtliste (haftungsfreistellende Unternehmen) geführt wird

oder

  1. Der Auftraggeber gleichzeitig mit der Werklohnzahlung einen bestimmten Prozentsatz direkt an das Dienstleistungszentrum der Österreichischen Gesundheitskasse überweist:

    • 25 % bei Bauleistungen

    • 40 % bei Arbeitskräfteüberlassung


Wann gilt die Zahlung als erfolgt?

Als Leistungszeitpunkt gilt grundsätzlich jener Tag, an dem die entscheidende Zahlungshandlung gesetzt wurde. Dieser Zeitpunkt muss vom Auftraggeber nachgewiesen werden.

Eine Besonderheit gilt, wenn am Vortag eine elektronische Abfrage der HFU-Liste erfolgt ist und eine sofortige Zahlung am selben Tag nicht möglich oder unzumutbar war.


Unser Praxistipp

Für Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe ist eine sorgfältige Prüfung von Subunternehmern wichtiger denn je. Die finanziellen Risiken sind ab 2026 deutlich höher.


Michael Dullnig

Stand: 28.02.2026




 
 
 

Kommentare


bottom of page