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Dreieckstransaktionen in Bezug auf die Umsatzsteuer

Die Definition, Erklärung und Erfordernisse

Was wird unter einer Dreieckstransaktion verstanden?


Eine Dreieckstransaktion stellt einen speziellen Fall einer Reihengeschäftstransaktion dar. Die grundlegenden Prinzipien von Reihengeschäften werden auf der Informationsseite "Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer" erläutert.

Eine Dreieckstransaktion tritt auf, wenn bei einer Reihengeschäftstransaktion alle unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil zur Umsatzsteuer verdeutlicht, dass für die Anwendung einer Dreieckstransaktion strenge Anforderungen an die Rechnung des Zwischenhändlers gestellt werden. Gemäß dem EuGH muss die Rechnung explizit die Formulierung "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Ein deutlicher Hinweis auf das Vorhandensein einer Dreieckstransaktion ist nach wie vor eine Voraussetzung, jedoch allein nicht ausreichend für die Anwendung der Regelungen für Dreieckstransaktionen.


Detaillierte Bedingungen für eine Dreieckstransaktion:

Der Käufer führt im Bestimmungsland weder sein Unternehmen, noch unterhält er dort eine Betriebsstätte.

Der Käufer verwendet für den Kauf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die weder aus dem Bestimmungsland noch aus dem Mitgliedstaat stammt, aus dem die Waren kommen. Der Kauf erfolgt zum Zweck einer anschließenden Lieferung der Waren durch den Käufer an einen im Bestimmungsland ansässigen Unternehmer oder eine juristische Person, die im Bestimmungsland umsatzsteuerpflichtig erfasst ist (Abnehmer). Die Umsatzsteuer für die nachfolgende Lieferung wird vom Abnehmer geschuldet.


Zu beachten: Falls der Empfänger den Liefergegenstand selbst beim Erstlieferanten abholt oder abholen lässt, kommen die speziellen Regelungen für Dreieckstransaktionen nicht zur Anwendung. Die Voraussetzung für Versendung oder Transport durch den Erstlieferanten oder den Käufer ist nicht erfüllt. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Prinzipien von Reihengeschäften.


Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 19.08.2023

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