Wichtige steuerliche Neuerung: Erhöhung des IFB ab November2025
- michael42730
- 31. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Ab November 2025 gibt es eine besonders attraktive Neuerung beim
Investitionsfreibetrag (IFB), die deine Investitionsentscheidungen nachhaltig
beeinflussen kann. Im Folgenden finden sich die wichtigsten Informationen kompakt
und übersichtlich zusammengefasst:
Erhöhung des IFB ab November 2025
Ab 1. November 2025 gilt für bestimmte Investitionen ein erhöhter IFB-Satz von 20 %.
Für Wirtschaftsgüter im Bereich Ökologisierung steigt der IFB auf 22 %.
Relevant sind Investitionen, deren Kosten dem Zeitraum 1. November 2025
bis 31. Dezember 2026 zugeordnet werden können (Beginn/Ende muss nicht
im Zeitraum liegen).

Monatliche Deckelung und Besonderheiten
Für November und Dezember 2025 gilt ein monatlicher Höchstbetrag für den erhöhten IFB von 166.667 €.
Übersteigende Beträge können anteilig in die vorigen Monate oder ins Jahr 2026 übertragen werden.
Der jährliche maximale IFB bleibt bei 1 Mio €
Beispielhafte Anwendung
Investition von 400.000 € im November/Dezember 2025 → maximal 166.667
€ als erhöhter IFB nutzbar.
Der restliche Betrag kann flexibel verteilt oder ins Folgejahr übernommen
werden.
Kombination mit weiteren steuerlichen Vorteilen
Degressive Abschreibung und Forschungsprämie können zusätzlich zum IFB
genutzt werden.
Besonders lukrativ bei Investitionen in Öko-Wirtschaftsgüter (z. B. E-Kfz).
Fazit: Investitionen optimal planen!
Prüfe die geplanten Investitionen frühzeitig
Nutze die Erhöhung des IFB ab November 2025 als Gelegenheit für
steuerliche Vorteile.
Für Rückfragen und individuelle Beratung stehe ich jederzeit gerne zur
Verfügung.
Michael Dullnig
Stand: 31.10.2025
Quellenverweis: Gesetzestexte Investitionsfreibetrag 494/A XXVIII. GP - Beschluss


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