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Wichtige steuerliche Neuerung: Erhöhung des IFB ab November2025

Ab November 2025 gibt es eine besonders attraktive Neuerung beim

Investitionsfreibetrag (IFB), die deine Investitionsentscheidungen nachhaltig

beeinflussen kann. Im Folgenden finden sich die wichtigsten Informationen kompakt

und übersichtlich zusammengefasst:


Erhöhung des IFB ab November 2025

  • Ab 1. November 2025 gilt für bestimmte Investitionen ein erhöhter IFB-Satz von 20 %.

  • Für Wirtschaftsgüter im Bereich Ökologisierung steigt der IFB auf 22 %.


Relevant sind Investitionen, deren Kosten dem Zeitraum 1. November 2025

bis 31. Dezember 2026 zugeordnet werden können (Beginn/Ende muss nicht

im Zeitraum liegen).

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Monatliche Deckelung und Besonderheiten

  • Für November und Dezember 2025 gilt ein monatlicher Höchstbetrag für den erhöhten IFB von 166.667 €.

  • Übersteigende Beträge können anteilig in die vorigen Monate oder ins Jahr 2026 übertragen werden.

  • Der jährliche maximale IFB bleibt bei 1 Mio €


Beispielhafte Anwendung

  • Investition von 400.000 € im November/Dezember 2025 → maximal 166.667

€ als erhöhter IFB nutzbar.

  • Der restliche Betrag kann flexibel verteilt oder ins Folgejahr übernommen

werden.


Kombination mit weiteren steuerlichen Vorteilen

  • Degressive Abschreibung und Forschungsprämie können zusätzlich zum IFB

genutzt werden.

  • Besonders lukrativ bei Investitionen in Öko-Wirtschaftsgüter (z. B. E-Kfz).

Fazit: Investitionen optimal planen!

  • Prüfe die geplanten Investitionen frühzeitig


Nutze die Erhöhung des IFB ab November 2025 als Gelegenheit für

steuerliche Vorteile.


Für Rückfragen und individuelle Beratung stehe ich jederzeit gerne zur

Verfügung.


Michael Dullnig

Stand: 31.10.2025


Quellenverweis: Gesetzestexte Investitionsfreibetrag 494/A XXVIII. GP - Beschluss


 
 
 

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