Aktuelle Maßnahmen zur Budgetsanierung 2025
- michael42730
- 24. Okt.
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Der Nationalrat hat am 7. März 2025 erste Schritte zur Konsolidierung des Staatshaushalts beschlossen. Die entsprechenden Änderungen wurden am 18. März 2025 im Bundesgesetzblatt zum Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie die zentralen Maßnahmen im Überblick:
Einkommensteuer – Verlängerung des Spitzensteuersatzes
Der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommensteile über 1 Million Euro wird um vier Jahre bis 2029 verlängert.
Photovoltaik – Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung
Die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule endet vorzeitig am 1. April 2025.Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt der Nullsteuersatz weiterhin.

Motorbezogene Versicherungssteuer – Anpassung bei E-Fahrzeugen
Ab 1. April 2025 entfällt die Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km.
Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer Elektromotorleistung bis 4 kW bleiben weiterhin befreit.
Elektrische Motorräder werden künftig nach der Motorleistung (kW) besteuert.
Für elektrische PKW fließen sowohl Motorleistung als auch Eigengewicht in die Steuerberechnung ein.
Auch bei Plug-in-Hybriden bleibt die bisherige Berechnungsmethode erhalten; der Abzugsbetrag wird jedoch angepasst, um eine steuerliche Gleichstellung mit reinen E-Fahrzeugen sicherzustellen.
Anhebung der Wettgebühren
Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetteinsätze steigt von 2 % auf 5 %.Die Änderung gilt für alle Sachverhalte, bei denen die Gebührenschuld nach dem 31. März 2025 entsteht.
Anpassung der Tabaksteuer
Zur Erhöhung des Steueraufkommens wird die Tabaksteuer auf Zigaretten angehoben.
Die geplante Preissenkung im April entfällt.
Die Mindestverbrauchsteuer steigt auf 175 Euro je 1.000 Stück.
Außerdem wird die Steuerbelastung von erhitztem Tabak jener von Zigaretten angeglichen.
Erhöhung der Bankenabgabe
Die Stabilitätsabgabe wird durch einen höheren Steuersatz angepasst, wodurch das jährliche Aufkommen auf rund 200 Mio. Euro steigt.Zusätzlich leisten Banken in den Jahren 2025 und 2026 eine Sonderzahlung von insgesamt etwa 300 Mio. Euro zur Budgetsanierung.
Verlängerung der Energiekrisenbeiträge
Der Energiekrisenbeitrag-Strom wird um fünf Jahre bis 31. März 2030 verlängert.
Der Energiekrisenbeitrag auf fossile Energieträger gilt für weitere fünf Erhebungszeiträume, also bis Ende 2029.
Michael Dullnig
Stand: 20.10.2025


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