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Verification of Payee (Empfängerüberprüfung)

Ab 09.10.2025 sind alle Kreditinstitute im EWR verpflichtet, vor Ausführung einer SEPA-Überweisung eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) vorzunehmen. Dabei wird der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin des angegebenen Empfängerkontos abgeglichen. Ziel ist es, Fehlüberweisungen deutlich zu reduzieren.


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Nach der Prüfung erhalten Sie von Ihrer Bank sofort eine Rückmeldung, die in drei Varianten erfolgen kann:

  • Übereinstimmung (Match): IBAN und Empfängername passen zusammen.


  • Nahe Übereinstimmung (Close-Match): Kleine Abweichungen, z. B. andere Schreibweise von Umlauten oder Titeln. In der Rückmeldung wird zusätzlich der korrekte Kontoinhabername angezeigt.


  • Keine Übereinstimmung (No-Match): Deutliche Abweichung, z. B. durch Namensänderung oder wenn das Konto auf den Namen einer anderen Person (z. B. Partner) lautet. In diesem Fall wird kein korrekter Kontoinhabername ausgewiesen.


Unabhängig vom Ergebnis haben Sie stets die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Ihre Bank informiert Sie jedoch vor der Freigabe über mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen.


Michael Dullnig

Stand: 29.09.2025




 
 
 

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