Erwarten Sie im Jahr 2024 einen Gewinn von über 33.000 Euro? Dann könnte es sinnvoll sein, in begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere zu investieren, um den Gewinnfreibetrag (GFB) in voller Höhe auszuschöpfen
Was ist der Gewinnfreibetrag (GFB)?
Der GFB ermöglicht es natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, ihre Einkommensteuerbelastung zu senken – unabhängig davon, wie der Gewinn ermittelt wird. Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Grundfreibetrag
Gilt für Gewinne bis 33.000 Euro.
Automatisch anwendbar, ohne dass Investitionen nötig sind.
Höhe: 15 % des Gewinns, maximal 4.950 Euro.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Für Gewinne über 33.000 Euro.
Höhe: 13 % des Gewinnanteils, sofern Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter erfolgen.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (mind. 4 Jahre betriebliche Nutzung).
Gebäude- und Mieterinvestitionen.
Bestimmte Wertpapiere, auch solche zur Deckung von Personalrückstellungen.
Nicht begünstigt sind:
PKW und Kombis (außer für gewerbliche Personenbeförderung).
Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Hinweise zu Wertpapieren
Begünstigte Wertpapiere können zum Jahresende knapp werden. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank, welche Optionen verfügbar sind.
Einschränkungen und Staffelungen
Bei pauschalierter Gewinnermittlung wird nur der Grundfreibetrag automatisch angerechnet. Ein investitionsbedingter GFB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Ab einem Gewinn von 178.000 Euro reduziert sich der GFB schrittweise. Für Gewinne bis 583.000 Euro können maximal 46.400 Euro als GFB geltend gemacht werden.
Planung ist entscheidend
Für eine steuerlich optimale Ausgestaltung und eine gezielte Investitionsplanung empfiehlt sich die Erstellung einer Prognoserechnung.
Michael Dullnig
Stand: 11.11.2024
Comments