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Wichtige Neuerungen im Kollektivvertrag für Hotel- und Gastgewerbe

Der neue Kollektivvertrag für die Hotellerie und Gastronomie wurde kürzlich veröffentlicht. Er ersetzt die bisher getrennten Kollektivverträge für Arbeiter und Angestellte durch einen einheitlichen Vertrag für alle Arbeitnehmergruppen (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge und Praktikanten).


Der neue Kollektivvertrag tritt grundsätzlich mit 1. November 2024 in Kraft. Bestimmte wesentliche Regelungen gelten jedoch erst ab 1. Mai 2025.


Neuerungen ab 1. Mai 2025


1. Anrechnung von Branchenerfahrung (für Hilfskräfte und ungelernte Mitarbeiter)

  • Hilfskräfte mit mindestens 10 Jahren Erfahrung in der Branche werden in die neue Lohngruppe 4 eingestuft.

  • Liegt die Branchenerfahrung unter 10 Jahren, erfolgt die Umstufung in die Lohngruppe 4 erst nach Vollendung der 10 Jahre.

  • Mitarbeiter mit einem erfolgreichen Lehrabschluss werden unabhängig von der Berufserfahrung direkt in Lohngruppe 3 eingestuft.


2. Anrechnung von Vordienstzeiten (für Mitarbeiter mit Lehrabschluss)

  • Relevante Vordienstzeiten nach einem Lehrabschluss (oder gleichwertigem Abschluss) werden wie folgt angerechnet:

    • Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber zählen voll.

    • Zeiten bei anderen Arbeitgebern innerhalb der Branche werden bis zu 3 Jahre angerechnet – allerdings nur, wenn nicht bereits 3 Jahre beim aktuellen Arbeitgeber berücksichtigt wurden.



Was ist für bestehende Dienstverhältnisse zu beachten?


Für die korrekte Einstufung in die neue Lohn- bzw. Beschäftigungsgruppe müssen Mitarbeiter dem Arbeitgeber geeignete Nachweise vorlegen (z. B. Sozialversicherungsauszüge, Dienstzeugnisse, o. Ä.), aus denen ihre Erfahrung im Hotel- und Gastgewerbe hervorgeht.

Die Übermittlung dieser Nachweise muss bis spätestens 30. September 2025 erfolgen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich zur Bekanntgabe aufzufordern und dabei auf mögliche Folgen bei Versäumnis (z. B. Verfall von Ansprüchen) hinzuweisen.


(Wir senden Ihnen dazu entsprechende Vorlagen zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter. Bitte lassen Sie sich den Erhalt dieser Unterlagen schriftlich bestätigen (Unterschriftenliste!).Sobald Sie die Nachweise erhalten haben, leiten Sie diese bitte umgehend an uns weiter. So kann die korrekte Einstufung sichergestellt und gegebenenfalls eine Nachverrechnung ab Mai 2025 vorgenommen werden.)


Was ist bei Neueintritten zu beachten?


Bereits vor dem Arbeitsantritt sollten neue Mitarbeiter aufgefordert werden, relevante Nachweise über ihre Branchenerfahrung (für Hilfskräfte) bzw. Vordienstzeiten (für gelernte Mitarbeiter) vorzulegen.Diese Informationen sind für die korrekte Anmeldung und Einstufung erforderlich.


Bitte beachten Sie diese neuen Regelungen sorgfältig, um Fehleinstufungen und daraus resultierende Kostenrisiken zu vermeiden!


Michael Dullnig

Stand: 24.05.2025




 
 
 

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