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Versand von Zwangsstrafbescheiden durch das BMF

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat uns informiert, dass aufgrund eines Systemfehlers versehentlich Bescheide über die Androhung von Zwangsstrafen verschickt wurden.



Diese Bescheide betreffen teilweise bereits rechtskräftig veranlagte Zeiträume oder Erklärungen, die bereits eingereicht wurden. Laut BMF wird in Kürze eine Mitteilung erfolgen, wie diese Fälle korrigiert werden können. Bitte beachten Sie, dass momentan kein Handlungsbedarf besteht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 11.07.2024

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