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Verpflichtende Umstellung auf elektronische Zustellung in FinanzOnline ab 3. September 2025

Ab dem 3. September 2025 erfolgt die Zustellung sämtlicher behördlicher Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.Ein Opt-out ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.


Was jetzt wichtig ist:


  • Ein Schriftstück gilt als rechtswirksam zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

  • E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge – vorausgesetzt, Ihre E-Mail-Adresse ist aktuell und die Benachrichtigungsfunktion ist aktiviert.

  • Bestehende Vertretungsverhältnisse bleiben aufrecht: Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen, sofern eine Zustellungsvollmacht hinterlegt ist.

  • Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine elektronische Zustellung technisch oder rechtlich nicht machbar ist.

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Was Sie jetzt tun sollten:


  • Regelmäßig in FinanzOnline einloggen

  • E-Mail-Adresse prüfen und aktualisieren

  • E-Mail-Benachrichtigung aktivieren

  • Dokumente außerhalb von FinanzOnline sichern und archivieren

  • Vertretung bei Abwesenheiten organisieren (z. B. interne Weiterleitung)


Ihre Vorteile:


  • Schnell & sicher: Sofortiger Zugriff auf rechtssicher zugestellte Schriftstücke

  • Transparent & nachvollziehbar: Zustellzeitpunkt und Inhalt klar dokumentiert

  • Modern & umweltfreundlich: Kein Papierkram, weniger Verwaltungsaufwand




Michael Dullnig

Stand: 25.07.2025




 
 
 

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