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Verpflichtende Umstellung auf elektronische Zustellung in FinanzOnline ab 3. September 2025

  • 4. Aug. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem 3. September 2025 erfolgt die Zustellung sämtlicher behördlicher Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.Ein Opt-out ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.


Was jetzt wichtig ist:


  • Ein Schriftstück gilt als rechtswirksam zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

  • E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge – vorausgesetzt, Ihre E-Mail-Adresse ist aktuell und die Benachrichtigungsfunktion ist aktiviert.

  • Bestehende Vertretungsverhältnisse bleiben aufrecht: Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen, sofern eine Zustellungsvollmacht hinterlegt ist.

  • Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine elektronische Zustellung technisch oder rechtlich nicht machbar ist.


Was Sie jetzt tun sollten:


  • Regelmäßig in FinanzOnline einloggen

  • E-Mail-Adresse prüfen und aktualisieren

  • E-Mail-Benachrichtigung aktivieren

  • Dokumente außerhalb von FinanzOnline sichern und archivieren

  • Vertretung bei Abwesenheiten organisieren (z. B. interne Weiterleitung)


Ihre Vorteile:


  • Schnell & sicher: Sofortiger Zugriff auf rechtssicher zugestellte Schriftstücke

  • Transparent & nachvollziehbar: Zustellzeitpunkt und Inhalt klar dokumentiert

  • Modern & umweltfreundlich: Kein Papierkram, weniger Verwaltungsaufwand




Michael Dullnig

Stand: 25.07.2025




 
 
 

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