Verpflichtende Umstellung auf elektronische Zustellung in FinanzOnline ab 3. September 2025
- michael42730
- 4. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Ab dem 3. September 2025 erfolgt die Zustellung sämtlicher behördlicher Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline.Ein Opt-out ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Was jetzt wichtig ist:
Ein Schriftstück gilt als rechtswirksam zugestellt, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.
E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge – vorausgesetzt, Ihre E-Mail-Adresse ist aktuell und die Benachrichtigungsfunktion ist aktiviert.
Bestehende Vertretungsverhältnisse bleiben aufrecht: Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen, sofern eine Zustellungsvollmacht hinterlegt ist.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine elektronische Zustellung technisch oder rechtlich nicht machbar ist.

Was Sie jetzt tun sollten:
Regelmäßig in FinanzOnline einloggen
E-Mail-Adresse prüfen und aktualisieren
E-Mail-Benachrichtigung aktivieren
Dokumente außerhalb von FinanzOnline sichern und archivieren
Vertretung bei Abwesenheiten organisieren (z. B. interne Weiterleitung)
Ihre Vorteile:
Schnell & sicher: Sofortiger Zugriff auf rechtssicher zugestellte Schriftstücke
Transparent & nachvollziehbar: Zustellzeitpunkt und Inhalt klar dokumentiert
Modern & umweltfreundlich: Kein Papierkram, weniger Verwaltungsaufwand
Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 1a BAO in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025
Michael Dullnig
Stand: 25.07.2025


Kommentare