Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline – Das Wichtigste kompakt erklärt
- michael42730
- vor 9 Stunden
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Die unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline bietet Privatpersonen die Möglichkeit, andere Personen kostenlos und unkompliziert bei ausgewählten steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen und Funktionen.
1. Wer darf wen vertreten?
Eine unentgeltliche Vertretung ist ausschließlich zwischen natürlichen Personen zulässig und darf nicht gewerblich ausgeübt werden.
Typische Anwendungsfälle sind:
Eltern vertreten ihre Kinder
Kinder unterstützen ihre Eltern
Hilfe für ältere, kranke oder gesundheitlich eingeschränkte Personen
2. Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Im Rahmen der unentgeltlichen Vertretung können insbesondere folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:
Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung
Einsicht in Bescheide und steuerliche Daten
Kommunikation mit dem Finanzamt über FinanzOnline
Einbringung einfacher Anbringen (z. B. Adressänderungen)
Nicht zulässig sind hingegen:
Gewerbliche oder berufsmäßige Vertretung
Komplexe oder individuelle steuerliche Beratung
Vertretung von Unternehmen oder selbständig Tätigen

3. Einrichtung der Vertretung
Die Einrichtung der Vertretung erfolgt direkt über FinanzOnline:
Anmeldung in FinanzOnline
Auswahl des Menüpunktes „Vertretungen“
Anlegen einer neuen Vertretung
Zustimmung der vertretenen Person (z. B. über FinanzOnline)
Die Vertretung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
4. Wichtige Hinweise
Die Vertretung gilt nur für bestimmte, freigegebene Funktionen in FinanzOnline.
Sie ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung.
Die inhaltliche Verantwortung bleibt stets bei der vertretenen Person.
Fazit
Die unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline ist ein praktisches und niederschwelliges Instrument, um Angehörige oder nahestehende Personen bei einfachen steuerlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie ist rasch eingerichtet, kostenlos und erleichtert vielen Menschen den Zugang zu digitalen Finanzamtsservices.
Herzliche Grüße
Ihre Steuerberatungskanzlei
19.01.2026


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