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Steuerupdate für Anleger 2026

Liebe Klientinnen und Klienten,

das neue Steuerjahr bringt zahlreiche Änderungen und Klarstellungen für private und professionelle Anlegerinnen und Anleger. Damit Sie Ihre Investments optimal strukturieren können, haben wir die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Steuerguide für Anleger 2026 für Sie kompakt zusammengefasst.


1. Kapitalerträge 2026: Was bleibt, was ändert sich?


Kapitalertragsteuer (KESt): Der Steuersatz für Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge, Anleihezinsen sowie Kryptogewinne beträgt weiterhin 27,5 %.

  • Inländische Depots: automatische KESt-Abfuhr

  • Auslandsdepots: Gewinne müssen weiterhin selbst erklärt werden

Auch 2026 wird der Zeitpunkt der Realisierung (Verkauf) für die Besteuerung entscheidend bleiben.


2. Aktien: Richtige Zuordnung für den Verlustausgleich

Aktiengewinne und -verluste zählen zu einer eigenen Verlustgruppe.

  • Verluste aus Aktien können ausschließlich

    mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

  • Dividenden unterliegen sofort der KESt von 27,5 %.


Tipp: Prüfen Sie Depotstruktur und Transaktionsplanung, um Verlustvorträge optimal zu nutzen.


3. Fonds: Wichtig für Anleger mit Auslandsprodukten

Bei Fonds unterscheidet der Gesetzgeber drei Ertragsarten:

  • Ausschüttungen

  • Ausschüttungsgleiche Erträge

  • Kursgewinne beim Verkauf


Inländische Fonds melden automatisch an die OeKB – die KESt wird korrekt abgeführt.

Ausländische Fonds ohne OeKB-Meldung müssen unter Umständen in der Steuererklärung manuell berücksichtigt werden.


4. Kryptowährungen: Neue Transparenz durch Meldepflicht

Kryptowerte wie Bitcoin gelten weiterhin als Kapitalvermögen:

  • Gewinne aus Verkauf, Tausch, Lending oder Staking → 27,5 % KESt

  • Alte Bestände (vor 1.3.2022) bleiben nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei

  • Neu: Kryptomeldepflicht – Transaktionen werden an Finanzbehörden gemeldet

Damit rückt die steuerliche Behandlung von Kryptoerträgen noch näher an die klassischer Wertpapiere.


5. Verlustverrechnung: Zwei Gruppen, klare Regeln

Die Verlustverrechnung erfolgt in zwei strikt getrennten Kategorien:

Gruppe 1: Aktien

  • Aktiengewinne ⇆ Aktienverluste

Gruppe 2: „Sonstige Kapitalerträge“

  • Fonds

  • Zertifikate

  • Zinsen

  • Kryptowährungen

  • Sonstige Finanzinstrumente

Ein gruppenübergreifender Verlustausgleich ist nicht möglich.


6. Quellensteuer aus dem Ausland: Geld zurückholen lohnt sich

Bei Dividenden ausländischer Unternehmen fällt häufig Quellensteuer an. Österreich rechnet davon maximal 15 % an.Der übersteigende Anteil kann im jeweiligen Land zurückgefordert werden.

Beispiele:

  • Deutschland: 26,375 % Quellensteuer → Rückholung der Differenz über BZSt

  • Schweiz: 35 % Quellensteuer → Rückholung über Formular „DA-1“

Hinweis: Die Verfahren sind oft zeitintensiv, zahlen sich aber finanziell aus.


Fazit: Steuerliche Weichen für 2026 richtig stellen

Das Steuerjahr 2026 bringt Anlegern mehr Transparenz, aber auch zahlreiche Pflichten. Besonders wichtig bleiben:

  • korrekte Verlustzuordnung

  • optimale Strukturierung von Depot und Kryptobeständen

  • Prüfung ausländischer Quellensteuern

  • saubere Dokumentation bei Auslands- und Kryptotransaktionen

Wir unterstützen Sie gerne bei: individueller Steuerplanung Optimierung Ihrer Kapitalanlagen Rückforderung ausländischer Quellensteuer Analyse Ihrer Depotstruktur


Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung?

Wir stehen Ihnen wie gewohnt jederzeit zur Verfügung.


Herzliche Grüße

Ihre Steuerberatungskanzlei

10.01.2026

Quelle: Gewinn-Heft 01/2026, Seite 102 – 106

 
 
 

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