Steuerupdate für Anleger 2026
- michael42730
- 10. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Liebe Klientinnen und Klienten,
das neue Steuerjahr bringt zahlreiche Änderungen und Klarstellungen für private und professionelle Anlegerinnen und Anleger. Damit Sie Ihre Investments optimal strukturieren können, haben wir die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Steuerguide für Anleger 2026 für Sie kompakt zusammengefasst.
1. Kapitalerträge 2026: Was bleibt, was ändert sich?
Kapitalertragsteuer (KESt): Der Steuersatz für Dividenden, Kursgewinne, Fondserträge, Anleihezinsen sowie Kryptogewinne beträgt weiterhin 27,5 %.
Inländische Depots: automatische KESt-Abfuhr
Auslandsdepots: Gewinne müssen weiterhin selbst erklärt werden
Auch 2026 wird der Zeitpunkt der Realisierung (Verkauf) für die Besteuerung entscheidend bleiben.

2. Aktien: Richtige Zuordnung für den Verlustausgleich
Aktiengewinne und -verluste zählen zu einer eigenen Verlustgruppe.
Verluste aus Aktien können ausschließlich
➝ mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Dividenden unterliegen sofort der KESt von 27,5 %.
Tipp: Prüfen Sie Depotstruktur und Transaktionsplanung, um Verlustvorträge optimal zu nutzen.
3. Fonds: Wichtig für Anleger mit Auslandsprodukten
Bei Fonds unterscheidet der Gesetzgeber drei Ertragsarten:
Ausschüttungen
Ausschüttungsgleiche Erträge
Kursgewinne beim Verkauf
Inländische Fonds melden automatisch an die OeKB – die KESt wird korrekt abgeführt.
Ausländische Fonds ohne OeKB-Meldung müssen unter Umständen in der Steuererklärung manuell berücksichtigt werden.
4. Kryptowährungen: Neue Transparenz durch Meldepflicht
Kryptowerte wie Bitcoin gelten weiterhin als Kapitalvermögen:
Gewinne aus Verkauf, Tausch, Lending oder Staking → 27,5 % KESt
Alte Bestände (vor 1.3.2022) bleiben nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei
Neu: Kryptomeldepflicht – Transaktionen werden an Finanzbehörden gemeldet
Damit rückt die steuerliche Behandlung von Kryptoerträgen noch näher an die klassischer Wertpapiere.
5. Verlustverrechnung: Zwei Gruppen, klare Regeln
Die Verlustverrechnung erfolgt in zwei strikt getrennten Kategorien:
Gruppe 1: Aktien
Aktiengewinne ⇆ Aktienverluste
Gruppe 2: „Sonstige Kapitalerträge“
Fonds
Zertifikate
Zinsen
Kryptowährungen
Sonstige Finanzinstrumente
Ein gruppenübergreifender Verlustausgleich ist nicht möglich.
6. Quellensteuer aus dem Ausland: Geld zurückholen lohnt sich
Bei Dividenden ausländischer Unternehmen fällt häufig Quellensteuer an. Österreich rechnet davon maximal 15 % an.Der übersteigende Anteil kann im jeweiligen Land zurückgefordert werden.
Beispiele:
Deutschland: 26,375 % Quellensteuer → Rückholung der Differenz über BZSt
Schweiz: 35 % Quellensteuer → Rückholung über Formular „DA-1“
Hinweis: Die Verfahren sind oft zeitintensiv, zahlen sich aber finanziell aus.
Fazit: Steuerliche Weichen für 2026 richtig stellen
Das Steuerjahr 2026 bringt Anlegern mehr Transparenz, aber auch zahlreiche Pflichten. Besonders wichtig bleiben:
korrekte Verlustzuordnung
optimale Strukturierung von Depot und Kryptobeständen
Prüfung ausländischer Quellensteuern
saubere Dokumentation bei Auslands- und Kryptotransaktionen
Wir unterstützen Sie gerne bei: individueller Steuerplanung Optimierung Ihrer Kapitalanlagen Rückforderung ausländischer Quellensteuer Analyse Ihrer Depotstruktur
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung?
Wir stehen Ihnen wie gewohnt jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihre Steuerberatungskanzlei
10.01.2026
Quelle: Gewinn-Heft 01/2026, Seite 102 – 106


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