Nicht vergessen: Arbeitgeber können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel übernehmen. Diese Unterstützung bleibt steuerfrei, solange das Ticket entweder am Wohnort oder am Arbeitsplatz gültig ist. Das schließt im Allgemeinen auch das Klimaticket ein. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt; eine teilweise Übernahme ist ebenso möglich. Allerdings wird, wenn als Gegenleistung für das Ticket ein Teil des Gehalts gekürzt wird, eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Umwandlung des Gehalts vorgenommen.
Michael Dullnig
Stand: 11.12.2023
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