Seit der Veranlagung 2020 steht Unternehmern die „Kleinunternehmerpauschalierung“ als zusätzliche Vereinfachungsmöglichkeit zur Verfügung. Diese Option reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich, da weder eine vollständige Steuererklärung noch umfangreiche unterjährige Aufzeichnungen erforderlich sind. Trotz der kurzen Anwendungszeit seit 2020 wurde die Regelung mehrfach überarbeitet.
Welche Änderungen bringt das Jahr 2025 für die Kleinunternehmerpauschalierung?

Neuerungen ab 2025
Einheitliche Umsatzgrenze von 55.000 EUR Ab 2025 wird die Grenze für Einkommen- und Umsatzsteuer einheitlich bei 55.000 EUR liegen.
Toleranzregelung bis 10 % Überschreitung Ein Überschreiten der Umsatzgrenze um bis zu 10 % (max. 60.500 EUR) ist unschädlich.
Bei Überschreitungen über 10 % entfällt die Pauschalierungsmöglichkeit für das betreffende Jahr.
Im Folgejahr kann die Umsatzsteuerbefreiung und damit auch die Pauschalierung nicht genutzt werden.
Beispiele zur Anwendung
Beispiel 1: Umsätze innerhalb der Toleranzgrenze
Unternehmer A erzielt 2025 einen Umsatz von insgesamt 59.000 EUR (55.000 EUR plus 4.000 EUR Überschreitung, innerhalb der 10 %-Toleranz).
2025: Umsatzsteuerbefreiung und Pauschalierung bleiben anwendbar.
2026: Umsatzsteuerpflicht, keine Pauschalierung möglich.
Beispiel 2: Mehrere Einkunftsquellen
Ein Unternehmer erzielt Umsätze aus zwei Betrieben (10.000 EUR und 16.000 EUR) und Mieteinnahmen (30.000 EUR), insgesamt 56.000 EUR.
Betriebsumsätze relevant: Nur die 26.000 EUR aus den Betrieben zählen zur 55.000 EUR-Grenze.
Die Pauschalierung kann auf einen oder beide Betriebe angewendet werden.
Wichtig: Wird die Grenze durch die betrieblichen Umsätze überschritten, entfällt die Pauschalierung für alle Betriebe.
Weitere Details
Wechsel der Gewinnermittlung:
Ein freiwilliger Wechsel von der Pauschalierung zu einer anderen Gewinnermittlungsform ist erst nach drei Jahren rückgängig zu machen.
Überschreitungen der Umsatzgrenze gelten jedoch nicht als freiwilliger Wechsel, wodurch die Pauschalierung im Folgejahr bei Erfüllung der Voraussetzungen wieder genutzt werden kann.
Mehrere Betriebe:
Die Pauschalierung ist anwendbar, wenn die Summe aller betrieblichen Umsätze unter 55.000 EUR liegt. Jeder Betrieb kann individuell entschieden, ob er pauschaliert wird.
Diese Änderungen sollen die Regelung für Kleinunternehmer flexibler und klarer gestalten.
Michael Dullnig
Stand: 22.01.2024
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