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Härtefall-Fonds verlängert bis März 2021

Der bisherige Härtefall-Fonds war mit Dezember 2020 begrenzt und wurde nun bis März 2021 verlängert.


Bisher war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds (Link zu Infos der WKO) für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnten.


NEU IST, dass die Unterstützung nun doppelt so langfür bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 – in Anspruch genommen werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Verlängerung schafft Sicherheit für Sie als Unternehmerin und Unternehmer.



Die Dateneingabe soll vereinfacht werden

Die Wirtschaftskammer verspricht, sich auch weiterhin bei der Bundesregierung für möglichst zielgerichtete und unbürokratische Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft einzusetzen. Deshalb wurde nun auch das "Once-Only-Prinzip" zur Entlastung bei der Antragstellung durchgesetzt: Unternehmen müssen Daten bzw. Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur einmal bereitstellen. Dadurch entfallen künftig mühsame Mehrfacheingaben für Sie als Klienten, oder für uns als Dienstleister bei der Antragstellung. Das spart Zeit und Nerven, denn beides brauchen wir, um unsere Betriebe durch die Krise zu steuern.


Details unter: Härtefall-Fonds oder natürlich auch bei uns!


(Quelle: WKO, 07.10.2020)

Ihr Team der Kanzlei Dullnig

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