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Festlegung des "variablen Drittels" beschlossen

Die Bundesregierung plant, die Mittel des "variablen Drittels" gezielt an LeistungsträgerInnen und Familien mit Kindern zu vergeben.


Um der "kalten Progression" entgegenzuwirken, die zu höheren Steuern bei gleichbleibender Kaufkraft führt, werden seit 2023 jährlich die Steuergrenzbeträge und Absetzbeträge automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angehoben (ausgenommen der Höchststeuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million Euro). Das verbleibende Drittel wird durch gezielte Maßnahmen verteilt. Hierfür muss bis zum 15. September jedes Jahres ein Ministerratsbeschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage die zuständigen Ministerien einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.


Für das Jahr 2025 beträgt die auszugleichende Inflationsrate 5 %, was den österreichischen SteuerzahlerInnen durch die Abschaffung der kalten Progression eine Entlastung von insgesamt 1,989 Milliarden Euro bringt. Nach der Verteilung der zwei Drittel verbleiben 651 Millionen Euro. Diese Mittel sollen vor allem an LeistungsträgerInnen und Familien mit Kindern gehen. Geplante Maßnahmen umfassen:



Hervorzuhebende Maßnahmen:

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird auf 55.000 Euro angehoben, was auch in der Einkommensteuer gilt. Diese Maßnahme soll administrative Erleichterungen bringen.

  • Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen, insbesondere im Tourismus und der Industrie.


Anpassungen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Beschäftigte:

  • Anpassung der ersten fünf Einkommensteuer-Tarifstufen: Jede Stufe wird um zusätzliche 0,5 Prozentpunkte erhöht, was eine Anpassung von rund 4 % ergibt.

    • 0 % für Einkommen bis 13.308 Euro

    • 20 % für Einkommensteile über 13.308 Euro bis 21.617 Euro

    • 30 % für Einkommensteile über 21.617 Euro bis 35.836 Euro

    • 40 % für Einkommensteile über 35.836 Euro bis 69.166 Euro

    • 48 % für Einkommensteile über 69.166 Euro bis 103.072 Euro

    • 50 % für Einkommensteile über 103.072 Euro

    • 55 % für Einkommensteile über 1.000.000 Euro


Unterstützung für Unternehmen mit Beschäftigten:

  • Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder werden auf 30 Euro und Nächtigungsgelder auf 17 Euro erhöht.

  • Kilometergeld und Kostenersatz für Bahnfahrten: Das Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder wird einheitlich auf 0,50 Euro pro Kilometer festgesetzt. Für Mitfahrende sind 0,15 Euro vorgesehen. Die Obergrenze für Fahrradkilometer wird auf 3.000 Kilometer verdoppelt, die Untergrenze für Fußgänger auf 1 Kilometer halbiert.

Weitere Maßnahmen:

  • Volle Anpassung der Absetzbeträge: Dazu gehören Absetzbeträge für Alleinverdiener, Alleinerziehende, Unterhaltsleistungen, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge sowie der SV-Rückerstattung und SV-Bonus.

  • Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen: 60 Euro pro Kind und Monat.

Diese Maßnahmen, die am 04.07.2024 auf Grundlage eines Ministerratsbeschlusses verabschiedet wurden, sollen ab dem 01.01.2025 in Kraft treten und bringen dringend benötigte Entlastungen für die Wirtschaft.



Michael Dullnig




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