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Erinnerung: Verpflichtende Umstellung auf elektronische Zustellung in FinanzOnline seit 3. September 2025

Seit 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg ("Herausoptieren") ist nicht mehr möglich. 


Was Sie jetzt wissen sollten: 

  • Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

  • E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge - sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.

  • Vertretungsverhältnisse bleiben bestehen - Ihre Steuerberaterin/Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen, sofern eine Zustellungsvollmacht vorliegt.

  • Ausnahmen sind möglich, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

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Ihre nächsten Schritte: 

  • Loggen Sie sich regelmäßig in FinanzOnline ein.

  • Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.

  • Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.

  • Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.

  • Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher.


Ihre Vorteile: 

  • Schnell & sicher: Schriftstücke sind sofort verfügbar und rechtssicher zugestellt.

  • Transparent & nachvollziehbar: Zustellzeitpunkte und Inhalte sind klar dokumentiert.

  • Modern & umweltschonend: Keine Papierflut - weniger Aufwand.



Michael Dullnig

Stand: 10.09.2025




 
 
 

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