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BMF veröffentlicht Begutachtungsentwurf für ein Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG)

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 3. Oktober 2023 einen Entwurf zur Begutachtung eines Gesetzes zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) veröffentlicht. Die Frist für die Begutachtung endet am 20. Oktober 2023, und die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.


Das Mindestbesteuerungsgesetz zielt darauf ab, die komplexen Vorschriften der Mindestbesteuerungsrichtlinie der Europäischen Union und der OECD-Model Rules in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:

  1. Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt nur für großeUnternehmensgruppen, die in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erzielt haben, unabhängig davon, ob es sich um multinationale oder rein nationale Unternehmen handelt.

  2. Erhebung der Mindestbesteuerung: Die globale Mindestbesteuerung von 15% wird sowohl durch die Primär- als auch (ab 2025) durch die Sekundär-Ergänzungssteuer (PES und SES) gewährleistet. Für nationale Geschäftseinheiten, die mit weniger als 15% besteuert werden, wird eine nationale Ergänzungssteuer (NES) eingeführt, die vor der PES und SES greift. Dies verhindert, dass nationale Steuersubstrate an ausländische Muttergesellschaften abfließen. Die nationale Ergänzungssteuer bringt jedoch auch Compliance-Verpflichtungen für österreichische Tochterunternehmen ausländischer Konzerne mit sich.

  3. Safe-Harbour-Regelungen: Das Gesetz enthält Safe-Harbour-Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung, einschließlich Anerkennung von ausländischen nationalen Ergänzungssteuern, temporären CbCR-Safe-Harbour-Regelungen und vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten. Diese Regelungen ermöglichen eine Reduzierung der Ergänzungssteuer auf null in den betreffenden Steuerhoheitsgebieten und verzichten auf die Notwendigkeit einer komplexen Berechnung des Effektivsteuersatzes. Compliance-Verpflichtungen wie die Einreichung einer Mindeststeuererklärung bleiben jedoch bestehen.

  4. Ausblick: Der Entwurf orientiert sich inhaltlich an der EU-Richtlinie, den OECD-Musterregelungen und anderen Veröffentlichungen der OECD, insbesondere den Safe-Harbour-Regelungen, die während der Übergangszeit wesentliche Erleichterungen bringen. Betroffene Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dieses neue Regelwerk schnell zu implementieren, eine Vielzahl von Datenpunkten zu ermitteln, unternehmensinterne Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen und sie in ihre IT-Systeme zu integrieren.




Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 13.10.2023

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