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Ausländische KFZ und die Umsatzsteuer

Es gibt einige geltende Bestimmungen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit ausländischen KFZ bei Dienstleistungen und Lieferungen.

Liebe KlientInnen!


Bei Lieferungen oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem ausländischen Kraftfahrzeug (KFZ) in Österreich sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:

  1. Kundentyp: Es ist wichtig festzustellen, ob der Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Dies ist relevant für die Umsatzsteuerbehandlung.

  2. Art der Leistung: Es muss unterschieden werden, ob eine Reparatur durchgeführt wird, Ausrüstungsgegenstände geliefert werden oder Gegenstände zur Versorgung des KFZ eingekauft werden.

Die genaue Umsatzsteuerbehandlung hängt von der Kombination aus Kundentyp und Art der Leistung ab.


Reparatur:

  • Werklieferung (Materialeinsatz > 50%) oder Werkleistung (Materialeinsatz < 50%) muss unterschieden werden.

  • Wenn die Reparaturleistung an einen Unternehmer erbracht wird, kann sie ohne Umsatzsteuer verrechnet werden.

  • Bei Werkleistungen handelt es sich um einen Reverse-Charge-Fall mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im Ausland.

  • Bei Werklieferungen können steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder steuerfreie Ausfuhrlieferungen vorliegen, für die ein entsprechender Ausfuhrnachweis erforderlich ist.

  • Wenn der Kunde eine Privatperson ist, muss in jedem Fall die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und abgeführt werden.

Lieferung von Ausrüstungsgegenständen:

  • Ausrüstungsgegenstände wie Ersatzteile, Zubehör oder Sonderausstattungen, die bereits verwendet werden oder mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, unterliegen in jedem Fall der österreichischen Umsatzsteuer.

  • Ausländische Unternehmer können unter den üblichen Voraussetzungen die bezahlte Umsatzsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren zurückfordern.

  • Wenn sich die Ausrüstungsgegenstände noch in der Originalverpackung befinden oder noch nicht bestimmungsgemäß verwendet werden und ein entsprechender Ausfuhrnachweis erbracht werden kann, kann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung für Unternehmer erfolgen.

  • Privatpersonen aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen für diese Gegenstände österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommen.

Kauf von Gegenständen zur Versorgung des Fahrzeugs:

  • Gegenstände zur Versorgung des Fahrzeugs wie Treibstoffe, Motoröle, Bremsflüssigkeit oder Frostschutzmittel unterliegen in jedem Fall der österreichischen Umsatzsteuer.

  • Ausländische Unternehmer können die bezahlte Umsatzsteuer unter den üblichen Voraussetzungen im Vorsteuererstattungsverfahren zurückfordern.

Abschleppdienste:

  • Abschleppdienste, die an ausländische Unternehmer erbracht werden, werden ohne Umsatzsteuer mit Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) verrechnet.

  • Wenn diese Dienstleistung für eine ausländische Privatperson erbracht wird, muss für Transporte in Österreich und innerhalb der EU österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 09.05.2023

Quelle: wko


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