Achtung vor Fake-Schreiben im Namen des BMF
- 27. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Derzeit sind vermehrt gefälschte E-Mails und Schreiben im Umlauf, die angeblich vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) stammen. Darauf weist auch die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) hin.
Diese Schreiben richten sich direkt an Steuerpflichtige und wirken auf den ersten Blick täuschend echt.

Inhalt der Fake-Schreiben
In den betrügerischen E-Mails wird meist eine Zahlungsaufforderung wegen angeblich nicht offengelegter Umsatzzahlen für das Jahr 2023 erhoben. Ziel dieser Nachrichten ist es, Empfänger:innen zu verunsichern und zu Zahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten zu bewegen.
Die Schreiben werden ohne vorherige Kontaktaufnahme versendet und stammen nicht vom BMF, auch wenn Absender, Layout und Wortlaut dies suggerieren.

Offizielle Warnung bestätigt
Die KSW hat das BMF unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle informiert. Das BMF hat inzwischen ebenfalls eine offizielle Warnung vor diesen Phishing-Mails veröffentlicht.
👉 Eine aktuelle Information des BMF zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Woran Sie Fake-Schreiben erkennen können
Typische Warnsignale sind unter anderem:
Zahlungsaufforderungen per E-Mail
Androhung von Konsequenzen bei kurzfristiger Nichtzahlung
Aufforderung zur Eingabe von Daten über Links
Ungewöhnliche oder leicht abweichende Absenderadressen
Das BMF fordert keine Zahlungen per E-Mail an und übermittelt Bescheide grundsätzlich über FinanzOnline oder auf dem Postweg.
Unser Rat als Steuerberatungskanzlei
Leisten Sie keine Zahlungen auf Grundlage solcher Schreiben
Öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge
Kontaktieren Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung oder direkt das Finanzamt
Löschen Sie verdächtige Nachrichten oder melden Sie diese als Phishing
Fazit
Betrügerische Schreiben im Namen des BMF nehmen weiter zu und werden zunehmend professioneller gestaltet. Umso wichtiger ist es, wachsam zu bleiben und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen.
📞 Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben oder unsicher sind, ob eine Zahlungsaufforderung echt ist.
Herzliche Grüße
Ihre Steuerberatungskanzlei
27.01.2026



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