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Ab 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur

Die ID Austria markiert einen Fortschritt gegenüber der Handysignatur und der Bürgerkarte und wird diese ab dem 5. Dezember 2023 ersetzen. Mithilfe der ID Austria können Personen online ihre Identität nachweisen und digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ab dem 5. Dezember 2023 wird die ID Austria für die Anmeldung bei Web- und App-Services erforderlich sein, für die zuvor die Handysignatur genutzt wurde.


Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) betont, dass beispielsweise Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Steuerberater, die die e-Services der ÖGK nutzen (wie WEBEKU und ELDA), die Umstellung auf die ID Austria bis spätestens zum 5. Dezember 2023 durchführen müssen, um diese Services weiterhin nutzen zu können.


Die Basisversion der ID Austria bietet alle Funktionen der Handysignatur und kann nicht verlängert werden. Die Vollversion der ID Austria umfasst zusätzliche Dienste (z. B. die Möglichkeit zur Verwendung des Ausweises auf dem Mobiltelefon) und wird in Zukunft weiter ausgebaut.

Weitere ausführliche Informationen zur ID Austria und zur Umstellung findet man unter www.oesterreich.gv.at/id-austria/.


Michael Dullnig

Stand: 24.10.2023



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