Änderungen bei Lohnkonto und Lohnzettel (L16) ab 2026
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Änderungen bei Lohnkonto und Lohnzettel (L16) ab 2026
Mit 1. Jänner 2026 treten Änderungen in der Lohnkontenverordnung in Kraft. Diese führen dazu, dass auch der Jahreslohnzettel (Formular L16) um zusätzliche Angaben erweitert wird.
Für Arbeitgeber bedeutet das: mehr Detailangaben im Lohnkonto – und damit auch ein erhöhter Dokumentationsaufwand.
Was ändert sich konkret?
Für Lohnzahlungszeiträume ab 2026 müssen bestimmte Informationen detaillierter erfasst und ausgewiesen werden. Diese Daten fließen automatisch in den Jahreslohnzettel (L16) ein.
1. Trennung von Geld- und Sachbezügen
Der Arbeitslohn muss künftig klar unterschieden werden in:
Geldbezüge
Sachbezüge
Zusätzlich sind Sachbezüge im L16 genauer aufzuschlüsseln:
Firmen-Kfz
Wohnraum
sonstige Sachbezüge
2. Firmenfahrzeuge (Kfz)
Neu ist, dass bei privat nutzbaren Firmenfahrzeugen folgende Angaben verpflichtend sind:
Anschaffungskosten des Fahrzeugs
angewendeter Sachbezugs-Prozentsatz
👉 Wichtig: Jobbikes sind von dieser Regelung nicht betroffen.
3. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge („Wallbox“)
Die Regelung wurde erweitert:
Bisher:
Erfassung von Kostenersätzen, wenn der Arbeitnehmer selbst eine Wallbox anschafft
Neu zusätzlich:
Auch die Bereitstellung einer Ladeeinrichtung durch den Arbeitgeber muss erfasst werden
Das betrifft sowohl direkte Anschaffungen als auch Zurverfügungstellungen.

4. Steuerfreie Zuschläge (§ 68 EStG)
Steuerfreie Bezüge (z. B.:
SEG-Zulagen
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Überstundenzuschläge
) müssen künftig im L16 gesondert ausgewiesen werden (Kennzahl 215).
5. Essensgutscheine
Für steuerfreie Essensgutscheine wurde ein eigenes Feld im L16-Formular eingeführt.
Damit erfolgt erstmals eine klare und separate Darstellung dieser Vorteile.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Änderungen führen zu:
mehr Transparenz gegenüber Finanzverwaltung und Arbeitnehmern
aber auch zu einem höheren administrativen Aufwand
Vor allem die korrekte Erfassung im Lohnkonto ist entscheidend, da diese Daten direkt in den Lohnzettel übernommen werden.
Unser Praxistipp
Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Lohnverrechnungssysteme und internen Prozesse, damit alle neuen Angaben ab 2026 korrekt erfasst werden.
Michael Dullnig
Stand: 06.04.2026




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