top of page

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) 2025

Die Sätze für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) wurden für 2025 in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich um jeweils 0,01 % gesenkt.


Der DZ setzt sich aus einem bundeseinheitlichen Anteil von 0,12 % (Bundeskammeranteil) und einem landesspezifischen Anteil zusammen, der von den jeweiligen Landeskammern festgelegt wird.

Dadurch ergeben sich für jedes Bundesland unterschiedliche Gesamtsätze. Die folgende Tabelle zeigt die DZ-Sätze für 2025 (inklusive Bundeskammeranteil):

Bundesland

DZ 2025

Burgenland

0,40 %

Kärnten

0,37 %

Niederösterreich

0,34 %

Oberösterreich

0,31 %

Salzburg

0,36 %

Steiermark

0,34 %

Tirol

0,39 %

Vorarlberg

0,33 %

Wien

0,36 %

Berechnungsgrundlage für den DZ

Der DZ wird monatlich auf die Summe der Arbeitslöhne berechnet, unabhängig davon, ob diese Löhne der Lohnsteuerpflicht unterliegen.

Freibetrag

Liegt die Beitragsgrundlage unter 1.460 Euro pro Monat, reduziert sich diese um 1.095 Euro.


Beispielrechnung

  • Gesamte Löhne im Monat: 1.300 Euro

  • Reduzierter Betrag: 1.300 Euro - 1.095 Euro = 205 Euro

  • DZ-Berechnung: 205 Euro × DZ-Satz des jeweiligen Bundeslandes

Mit diesen Regelungen bleibt der Dienstgeberbeitrag überschaubar und berücksichtigt insbesondere geringere Lohnsummen.

Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 22.01.2024

Comments


bottom of page