Die Sätze für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) wurden für 2025 in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich um jeweils 0,01 % gesenkt.
Der DZ setzt sich aus einem bundeseinheitlichen Anteil von 0,12 % (Bundeskammeranteil) und einem landesspezifischen Anteil zusammen, der von den jeweiligen Landeskammern festgelegt wird.
Dadurch ergeben sich für jedes Bundesland unterschiedliche Gesamtsätze. Die folgende Tabelle zeigt die DZ-Sätze für 2025 (inklusive Bundeskammeranteil):
Bundesland | DZ 2025 |
Burgenland | 0,40 % |
Kärnten | 0,37 % |
Niederösterreich | 0,34 % |
Oberösterreich | 0,31 % |
Salzburg | 0,36 % |
Steiermark | 0,34 % |
Tirol | 0,39 % |
Vorarlberg | 0,33 % |
Wien | 0,36 % |
Berechnungsgrundlage für den DZ
Der DZ wird monatlich auf die Summe der Arbeitslöhne berechnet, unabhängig davon, ob diese Löhne der Lohnsteuerpflicht unterliegen.
Freibetrag
Liegt die Beitragsgrundlage unter 1.460 Euro pro Monat, reduziert sich diese um 1.095 Euro.
Beispielrechnung
Gesamte Löhne im Monat: 1.300 Euro
Reduzierter Betrag: 1.300 Euro - 1.095 Euro = 205 Euro
DZ-Berechnung: 205 Euro × DZ-Satz des jeweiligen Bundeslandes
Mit diesen Regelungen bleibt der Dienstgeberbeitrag überschaubar und berücksichtigt insbesondere geringere Lohnsummen.
Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Ihr Michael Dullnig
Stand: 22.01.2024
Comments