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Corona: Informations-LINK's

Viele Organisationen haben bereits entsprechende Informationen über die häufigsten Fragen zusammengestellt. Einige wichtige LINKs finden Sie hier. Klicken Sie einfach auf die Namen der Institutionen.


LINK-Sammlung über Informationen zur Handlungsweise und FAQ's:





Sowie wahrscheinlich auf den eigenen Website's Ihrer Fachgruppen!



Möglichkeiten zur Überbrückung bzw. Garantien über




Wenn es zu einer behördlichen Schließung eines Betriebes kommt oder Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, besteht nach dem Epidemiegesetz die Möglichkeit, eine Entschädigung des Bundes in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist ein Antrag binnen sechs Wochen ab Aufhebung der Betriebsschließung/Quarantäne an die Bezirkshauptmannschaft erforderlich – ein Musterformular dafür finden Sie hier. Ihr Verdienstentgang als Unternehmerin/Unternehmer kann ebenfalls geltend gemacht werden. In Abklärung ist derzeit, welcher Nachweis dafür erforderlich ist. Unser Tipp ist aber: Dokumentieren Sie Absagen und Stornierungen ausführlich für mögliche spätere Rückforderungen etc.

(Quelle: WK Tirol, 11.03.2020)

Ihr Team der Kanzlei Dullnig

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