Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung werden um einen „Ausfallsbonus” ergänzt.
Was ist der Ausfallsbonus?
> Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40% zugute.
> Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II umfasst der Ausfallsbonus ab Jänner 2021 sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.
> Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden.
Die Eckpunkte:
> Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40%. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
> Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges
– davon 15% bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus
– sowie 15% bzw. die Hälfte als Vorschuss auf Fixkostenzuschuss II
> Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro: Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt.
> Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021.
> Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen.
> Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
> Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Daneben soll es auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag).
> Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss.
> Der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde auf 1 Mio. Euro angehoben.
> Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Details unter: BMF-Ausfallsbonus oder natürlich auch bei uns!
Alle Angaben sind Erstinformationen - in Zeiten wie diesen ohne Gewähr, dass sich diese nicht wieder ändern!
(Quelle: WKO, 18.01.2021)
Ihr Team der Kanzlei Dullnig
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