Dienstgeber von Helfern können einen Zuschuss beantragen
In Folge der Unwetter waren freiwillige Helfer über viele Stunden im Einsatz.
Das Land Kärnten schaffte die Möglichkeit und Grundlage, dass DienstgeberInnen die bei Ihnen beschäftigen Einsatzkräfte bei Großschadensereignissen bzw. Bergrettungseinsätzen unter Fortzahlung des Entgeltes von der Diensterfüllung befreien und eine Förderung von € 200 pro Einsatz(Arbeits-)Tag erhalten.
Nähere Information dazu erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter oder unserer Lohn- verrechnung!
Wir haben die Formulare und Richtlinien dazu.
Ihr Team der Kanzlei Dullnig
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