Der bisherige Umsatzersatz bis 6. Dezember 2020 wird bis Jahresende verlängert
Laut einer aktuellen BMF-Pressemeldung wird aufgrund der jüngsten Corona-Maßnahmen der Umsatzersatzersatz bis Ende des Jahres verlängert. Demnach wird für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 den betroffenen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt werden. Es ist geplant, dass der Dezember-Umsatzersatz ab 16. Dezember über Finanz Online beantragt werden kann.
Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen.
Details unter: BMF-Umsatzersatz oder natürlich auch bei uns!
(Quelle: BMF, 02.12.2020)
Ihr Team der Kanzlei Dullnig
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