Auch in diesem Jahr gibt es die Möglichkeit, Mitarbeiter steuerfrei am Erfolg des Unternehmens des Vorjahres zu beteiligen, und zwar bis zu 3.000 Euro (Mitarbeitergewinnbeteiligung). Doch oft noch attraktiver ist die Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter, die im Jahr 2023 ausgezahlt werden kann. Dabei beträgt die Mindestsumme 2.000 Euro, und zusätzlich können weitere 1.000 Euro auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift gewährt werden.
Die Teuerungsprämie ist von Lohn- und Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag sowie Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sie kann auch nur einzelnen Mitarbeitern gewährt werden. Wichtig ist zu beachten, dass diese Prämie keine herkömmlichen Prämien ersetzen darf – sie muss zusätzlich zur regulären Vergütung gewährt werden.
Michael Dullnig
Stand: 11.12.2023
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