Einheitlicher Satz von 50 Cent für Pkw, Motorrad und Fahrrad vorgesehen
Die seit dem 1. Januar 2011 unveränderten amtlichen Kilometergelder sollen ab dem 1. Januar 2025 erhöht werden. Für Fahrten mit dem Pkw oder Kombi gab es bereits seit 16 Jahren keine Anpassung mehr. Das Kilometergeld deckt pauschal die Kosten für die betriebliche Nutzung von privat genutzten Fahrzeugen ab, einschließlich Parkgebühren und Maut.
Falls ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, kann allerdings kein Kilometergeld angesetzt werden. Der Nachweis erfolgt in der Regel über ein Fahrtenbuch oder durch präzise geführte Reisekostenabrechnungen bzw. Reiseberichte. Die geplante Erhöhung des Kilometergeldes ist Teil der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Teuerung.
Ab 2025 soll das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder auf einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgelegt werden. Damit stellt die Anpassung eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den aktuell geltenden Sätzen dar: Derzeit liegt das Kilometergeld bei 42 Cent für Pkw, 24 Cent für Motorräder und 38 Cent für Fahrräder. Ziel ist es, insbesondere den Umstieg auf Fahrräder für betriebliche Fahrten attraktiver zu gestalten. Zusätzlich soll das Kilometergeld für Mitfahrende von derzeit 5 Cent auf 15 Cent erhöht werden, um Fahrgemeinschaften stärker zu fördern.
Geplantes Kilometergeld ab 1.1.2025
Pkw und Kombi: 0,42 → 0,50
Motorrad: 0,24 → 0,50Mitfahrer: 0,05 → 0,15
Fahrrad und E-Bike: 0,38 → 0,50
Die Obergrenze für steuerlich absetzbare Kilometer bei Fahrrädern soll von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr angehoben werden. Bei Kraftfahrzeugen bleibt die Höchstgrenze von 30.000 Kilometern pro Veranlagungsjahr bestehen, unabhängig davon, ob mehrere Fahrzeuge parallel oder nacheinander genutzt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Ihr Michael Dullnig
Stand: 20.09.2024
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