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Energiekostenzuschuss II: Abrechnung 2. Förderperiode

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat uns informiert, dass die Abrechnungszeiträume für das zweite Halbjahr der Förderperiode nicht wie ursprünglich geplant am 15. Februar 2024 (gemäß Punkt 11.1 der Richtlinie), sondern voraussichtlich im April beginnen werden (nach Ostern).


Die antragstellenden Unternehmen erhalten von der aws individuelle Abrechnungszeiträume, die voraussichtlich von April bis zum 6. Juni 2024 liegen werden. Nach einem Gespräch mit BMAW und aws hat die KSW gefordert, dass diese Zeitspannen erheblich länger sein sollen als die in der ersten Förderperiode. Die aws hat zugesichert, dass dies berücksichtigt wird.


Sobald weitere Details vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.



Ihr Michael Dullnig


Stand: 19.02.2024

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