Neue Selbständige gemäß dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), die während des Zeitraums vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 kontinuierlich in der Krankenversicherung pflichtversichert waren, haben Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss. Dies gilt, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (€ 6.615,00) nicht erreicht.
Die Überprüfung, ob die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, erfolgt am 1. September 2023. Spätere Änderungen in den Sachverhalten beeinflussen den Anspruch nicht.
Der Energiekostenzuschuss beträgt € 410,00 und wird im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 dem Beitragskonto der versicherten Person gutgeschrieben.
Ihr Michael Dullnig
Stand: 28.10.2023
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