Die FFG hat uns informiert, dass die Beantragung des Energiekostenpauschales ab sofort möglich ist. Zur grundsätzlichen Information verweisen wir auf unser Mail vom 19.04.2023 (zum Nachlesen siehe unten) bzw. auf der Website Energiekostenpauschale für Unternehmen (hier auch zum Kopieren für den Browser falls der LINK nicht automatisch funktioniert: www.energiekostenpauschale.at) finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale (u.a. auch die FAQ) kompakt zusammengefasst.
Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
Für offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung!
Wir empfehlen, wie schon im Mail vom April 2023, den Self-Check auf der angeführten Webseite zu machen und dann über das Unternehmensserviceportal (USP) die Antragstellung vorzunehmen. Das setzt einen Zugangsmöglichkeit zum USP mit der sogenannten ID-Austria ("Handysignatur") voraus, hier die Grafik zur Einstiegsseite:
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Hier nochmals unser Mail vom 19.04.2023 zum Nachlesen **********************************************************************
Lange wurde auf die Ausgestaltung der ENERGIEKOSTENPAUSCHALE gewartet, jetzt ist die Website mit Informationen/FAQs und Selbst-Check online:
Das Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmer (= Energiekostenpauschale) ist ab sofort unter der erwähnten Webseite im Detail beschrieben.Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Die FAQ auf der Webseite sollen alle wichtigen Fragen beantworten.
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags zur Energiekostenpauschale startetdemnächst und erfolgt ganz einfach online über das Unternehmensserviceportal (USP). Aktuell (heute) konnte ich im USP allerdings noch keinen Punkt zur Antragsstellung finden!
Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen. Für noch offene Fragen steht ausschließlich die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung
Ich habe heute den Selbst-Check auf der erwähnten Website gemacht. Der Selbst-Check prüft, ob die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllt sind. Der Selbst-Check umfasst 6 Fragen. Sobald eine Frage beantwortet wird, kommt die nächste Frage oder eine Information, warum man nicht einreichberechtigt ist.
Zum Selbst-Check benötigt man u.a. auch den ÖNACE-Code für sein Unternehmen. Dieser ÖNACE-Code kann im eigenen Unternehmensserviceportal (USP) leicht abgefragt werden, oder man hat noch ein Schreiben der Statistik Austria, zu welchen ÖNACE-Code das Unternehmen zugeordnet wurde. In den FAQ wird auch dieses Thema ausführlich beschrieben, wie man zum ÖNACE-Code gelangt. Eine Handy-Signatur oder die ID-Austria ist unbedingt Voraussetzung, um ins Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) einsteigen zu können und eine Antragstellung ist AUSSCHLIESSLICH dort möglich! So werden jetzt alle UnternehmerInnen dazu angehalten, sich die Handy-Signatur oder ID-Austria zu besorgen.
Hier der LINK für weitere Informationen, am besten gleich für die ID-Austria:
Auch die Fragen zu "De-minimis-Beihilfen" und deren Abfrage wird in den FAQs erläutert.
Nachdem die Energiekostenpauschale von jedem Unternehmen selbst beantragt werden muss, können wir diese Antragstellung leider nicht für unsere KlientInnen übernehmen. Diese Mail dient daher ausschließlich zur Information und Aufforderung zum Selbst-Check! Bitte geben Sie bei Gewährung und Auszahlung der Energiekostenpauschale Ihrer Sachbearbeiterin diese Tatsache bekannt.
Ihr Michael Dullnig
Stand: 09.08.2023
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