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2 Milliarden Euro Entlastung für 2025

Dank der abgeschafften kalten Progression werden die Menschen im kommenden Jahr um knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Das bedeutet: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern – mehr Netto vom Brutto bleibt den Bürgern.



Neue Tarifstufen ab 2025

  • Erste Tarifstufe: 13.308 Euro

  • Zweite Tarifstufe: 21.617 Euro

  • Dritte Tarifstufe: 35.836 Euro

  • Vierte Tarifstufe: 69.166 Euro

  • Fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro


Alle Steuerstufen, außer dem Höchststeuersatz von 55% für Einkommen ab 1 Million Euro, werden um knapp 4 Prozent angehoben. Absetzbeträge sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus werden vollständig an die Inflationsrate angepasst.

Unterstützung durch das flexible Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro):


  • Kinderzuschlag: Alleinverdienende oder erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen erhalten einen erhöhten Absetzbetrag von 60 Euro pro Monat und Kind.

  • Tages- und Nächtigungsgelder: Die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen werden auf 30 Euro erhöht (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.

  • Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.

  • Öffi-Nutzung auf Dienstreisen: Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.

  • Sachbezug für Dienstwohnungen: Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht, und Gemeinschaftsräume werden aliquot und nicht mehr voll jedem einzelnen Bewohner zugerechnet.

  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.


Wichtig!

Unterstützung für kleine Unternehmen:

  • Kleinunternehmergrenze: Die Grenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt sowohl für die Umsatz- als auch für die Einkommensteuer und beseitigt somit eine bestehende Unstimmigkeit.



Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Vorschriften komplex sind und sich stetig ändern können. Daher empfehle ich Ihnen, bei spezifischen steuerlichen Fragen immer einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.


Ihr Michael Dullnig


Stand: 09.07.2024

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