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ÖGK-News: Verzugszinsen

Verzugszinsen für das Jahr 2024 sind gesetzlich auf 7,88 Prozent festgelegt. Die ÖGK muss Verzugszinsen auf nicht rechtzeitig gezahlte Beiträge berechnen.


Die Berechnung dieser Zinsen ist gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank am 31. Oktober 2023 plus vier Prozentpunkte. Dieser Basiszinssatz beeinflusst auch andere Geschäfte, wie B2B-Transaktionen, bei denen ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz gilt (= 13,08 Prozent für 2024). Das Bundesministerium für Finanzen nutzt ebenfalls den Basiszinssatz für Stundungszinsen usw.


Es ist ratsam, Beiträge rechtzeitig zu leisten, besonders angesichts der aktuellen Inflation, die die Verzugszinsen für 2024 erhöht hat. Die Einhaltung der Zahlungsfrist und rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sind wichtig, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.


Verzugszinsen entstehen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt werden. Für überfällige Beiträge werden dann Verzugszinsen berechnet. Beiträge gelten als fristgerecht gezahlt, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des entsprechenden Krankenversicherungsträgers eingehen.

Wenn aus finanziellen oder anderen Gründen Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden können, ist es ratsam, sofort die Kundenbetreuer zu kontaktieren oder die Webseite www.gesundheitskasse.at/dienstgeber zu besuchen. Dort wird Beratung wird angeboten.

Verzögerungen bei Banküberweisungen gehen zu Lasten des Dienstgebers. Es wird empfohlen, die Vorteile der Beitragszahlung über SEPA Lastschrift-Mandat zu nutzen, um sicherzustellen, dass fällige Sozialversicherungsbeiträge immer rechtzeitig vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht werden.


Es ist möglich, den Lastschrifteinzug auch online über das WEBEKU-Portal mit einem elektronischen Antrag zu erteilen.

Man empfiehlt vor dem 05.12.2023 auf ID Austria umzusteigen, um auch zukünftig die e-Services der Sozialversicherung nutzen zu können.


Weitere Informationen finden Sie unter www.gesundheitskasse.at/id-austria-jetzt-umsteigen



Michael Dullnig

Stand: 04.12.2023



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